Wettbewerbsverzerrung durch Steuererlaß (Kleinstunternehmer)
Gut jeder vierte Friseursalon (Bundesweit) gibt an, weniger
als 1.450 € per Monat zu erwirtschaften.
In NRW ist es sogar jeder Dritte Salon (34%)
Das sind Tageseinnahmen von 70 € oder weniger, das sollte
nachdenklich machen.
Hiervon müssen nämlich noch Miete, Energie, Waren, Versicherungen, sowie
Beiträge zur privaten Absicherung entrichtet werden.
Unternehmen dieser Größenordnung (Jahresumsatz unter 17.500 €) sind (nach EU
Umsatzsteuerabkommen) von der Umsatzsteuer befreit.
Im Gegensatz zu den steuerzahlenden Mitbewerbern sparen sie
direkt 19 % jeglicher Einnahme. Einkommensteuer wird meist ebenfalls nicht
entrichtet und die Beiträge zur Krankenversicherung sind deutlich reduziert. Oft
wird auch staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, weil das Einkommen
nicht reicht.
Das HANDELSBLATT bezifferte den BRUTTOLOHN dieser Mini-existenzen
auf 700,- € bis 900- € im Monat.
Durch diese Vergünstigungen können diese Kleinstunternehmen ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten. Diese Kleinstbetriebe werden vom Bundesfinanzministerium als nicht lohnend bei Prüfungen eingestuft und müssen nur theoretisch alle 50-100 Jahre mit einer Prüfung rechnen. Seitdem dieses bekannt wurde, hat sich Ihre Anzahl mehr als verdoppelt.
Es wird Selbstständigkeiten geben, wo andere Erwerbsquellen oder Einkommen des Partners hinzukommen. Auch in der Startphase eines Unternehmens wird es solche Ergebnisse geben. Die extrem gestiegene Zahl der Kleinstunternehmer lässt allerdings einiges fragwürdig werden.
Es drängt sich die Frage auf: warum arbeitet man risikobehaftet für 900,- €uro brutto im Monat, wenn man als Mitarbeiter das Einkommen abgesichert verdoppeln kann?
Würden diese Missstände durch konsequente Kontrollen minimiert, dürfte das trotz eventueller Schließung einiger Kleinstunternehmen positive Auswirkungen haben:
- Eine bessere Lohn- und Altersvorsorge für diese Menschen
- Es wäre keine staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt mehr notwendig
- Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer
- als Mitarbeiter würden sie helfen den Personalnotstand zu beheben
- von Schließungen betroffen wäre vor allen das untere Preissegment
- die Preissituation würde sich im Mittelfeld einpendeln, ein Weg zum notwendigen Stundensatz, welchen Fachleute mit mindestens 50,- € / Stunde ansetzen würde möglich
Wir fordern:
Gleichbehandlung: Es kann nicht angehen, dass diese Minibetriebe Steuervorteile genießen aber nicht geprüft werden, Großkonzerne ebenfalls keine Steuern zahlen. Kleinstbetriebe müssen ebenso geprüft werden wie ihre Mitbewerber.
Maßnahmen: Uns ist bekannt, dass es sich bei dieser Regelung um EU Recht handelt, welches nicht so einfach abgeschafft werden kann. Unternehmen sind dazu da, Gewinne zu erwirtschaften und zu wachsen. Bedeutet: eine zeitliche Beschränkung dieser Regelung für die Startphase eines Unternehmens sollte eingeführt werden.
Verzicht: auf die (von der Regierung angedachte) Erhöhung der Steuer-Freigrenze.
Gleichstellung: für alle Friseurunternehmen einen Betrag von 17.500 € pro Jahr umsatzsteuerbefreit.
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über diese Entwicklung und die Hintergründe finden Sie hier